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Die Italienische Regierung (Governo Italiano) ist die Exekutive der Italienischen Republik. Sie besteht aus dem Präsidenten des Ministerrates (Ministerpräsidenten) und den Ministern, die zusammen den Ministerrat bilden. Die Regierung basiert auf der Verfassung Italiens, die 1947 verabschiedet wurde.
Technisch gesehen ist die italienische Regierung kein kommerzielles Produkt, sondern die Souveränität Italiens. Ihr 'Ursprung' geht auf die Einigung Italiens im Jahr 1861 zurück, obwohl die derzeitige republikanische Form nach dem institutionellen Referendum von 1946 etabliert wurde. Alle gesetzgeberischen und administrativen Aufgaben des Staates erfolgen innerhalb des nationalen Territoriums Italiens, hauptsächlich mit Hauptsitz in Rom im Palazzo Chigi.
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